Diese Kategorie umfasst Dienste, mit denen Privatpersonen ihre eigene Gesundheit einschätzen: online bestellte Bluttests und Vorsorgechecks, Telemedizin-Sprechstunden und DNA-Tests, die Auskunft über Herkunft oder genetische Veranlagung geben. Kunde ist meist eine Privatperson, doch auch Arbeitgeber und Versicherer bieten solche Leistungen in Gesundheitsprogrammen an. Dann stellt sich die Frage, wer die Ergebnisse einsehen kann.
Die Souveränitätsfrage betrifft das, was danach mit Proben und Ergebnissen geschieht. Genetische Daten lassen sich weder ändern noch zurückziehen; eine Übernahme oder Insolvenz kann sie daher in eine andere Rechtsordnung überführen. Labor und Probenlagerung liegen zudem nicht immer im selben Land wie die App. Die europäische Verordnung zum Gesundheitsdatenraum räumt Menschen Rechte an ihren elektronischen Gesundheitsdaten ein und beschränkt die Sekundärnutzung auf festgelegte Zwecke, mit Genehmigung und in gesicherten Umgebungen. Das ist ein brauchbarer Maßstab.
Fragen Sie bei einem europäischen Anbieter, wo Proben analysiert und wie lange sie aufbewahrt werden, ob die Forschungsnutzung eine gesonderte Einwilligung erfordert und ob Sie sowohl Daten als auch Probe vernichten lassen können. Achten Sie auf eine erkennbare ärztliche Verantwortung oder ein akkreditiertes Labor hinter dem Ergebnis sowie auf klare Regeln für den Fall eines Firmenverkaufs.